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Kfz-Sachverständiger Baris Altin Unfallgutachten

Provinzstr. 8
13409 Berlin
Tel.: 0179 / 396 55 77
Fax.: 030 / 41719441
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Versicherung lehnt Regulierung ab

Versicherung lehnt Regulierung ab wegen Vorschaden

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Versicherungen die Regulierung eines Schadens trotz
100%iger Schuldzuweisung ablehnen, da angeblich ein Vorschaden vorliegt. Doch was bedeutet das
für Sie, wenn Sie davon noch nicht betroffen waren?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Jemand fährt Ihnen ins Auto und Sie haben keine Schuld an
dem Verkehrsunfall. Die Polizei und sogar die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
bestätigen das. Sie lassen ein Gutachten erstellen und reichen es bei der gegnerischen Versicherung
ein. Doch dann erhalten Sie plötzlich ein Schreiben, in dem Sie nach Unfallschäden in der
Vergangenheit gefragt werden. Dies lässt vermuten, dass die Versicherung bei der Recherche etwas
gefunden hat.

Ob der Vorschaden vor Ihrer Zeit war oder in dem Zeitraum Ihres Besitztums liegt, spielt keine Rolle.
Nehmen wir an, dass Sie das Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei erworben haben und bisher keinen
Unfallschaden hatten. Dennoch sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, ob und in welcher Qualität der
damalige Schaden instandgesetzt wurde - auch wenn Sie keine Kenntnis davon hatten. In der Regel
gestaltet sich die Erbringung eines solchen Nachweises jedoch äußerst schwierig.

Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, lehnt die Versicherung möglicherweise jegliche
Zahlung ab. Hierbei spielt auch die Beweislast eine wichtige Rolle. Ein Sachverständiger kann helfen,
den Altschaden zu dokumentieren und Ihnen bei der Regulierung des Schadens zur Seite stehen.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Ablehnung einer Regulierung aufgrund eines
Vorschadens nicht nur Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse, sondern auch auf die
Reparaturkosten und Wertminderung des Fahrzeugs haben kann. Daher sollten Sie sich im Vorfeld
über die Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung informieren und gegebenenfalls eine entsprechende
Versicherung abschließen

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sachverständiger Baris Altin