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Kfz-Sachverständiger Baris Altin Unfallgutachten

Provinzstr. 8
13409 Berlin
Tel.: 0179 / 396 55 77
Fax.: 030 / 41719441
www.kfz-unfall-gutachten-berlin.de
kontakt​@kfz-unfall-gutachten-berlin.de

Vorschadengutachten

Versicherung reguliert nach Vorschadengutachten

Versicherung reguliert nach Vorschadengutachten

Sehr geehrte Gäste,

ich möchte Ihnen einen aktuellen Fall schildern, bei dem ich als Sachverständiger für Kfz-Schäden
tätig war. Ein Kunde hatte einen Unfallschaden an seinem BMW im vorderen rechten Bereich erlitten
und ich wurde damit beauftragt, den Schaden zu begutachten.

Wie bei jedem Fahrzeug, das bei mir zur Begutachtung vorgelegt wird, habe ich auch hier eine
Abfrage der Fahrzeughistorie durchgeführt. Zu meinem Bedauern musste ich feststellen, dass das
Fahrzeug einen erheblichen Vorschaden aufwies. Besonders problematisch war hierbei, dass der
Vorschaden im aktuellen kausalen Schadensbereich lag.

Ich erstellte ein Haftpflichtgutachten und reichte dieses bei der gegnerischen Versicherung ein.
Jedoch wurde die Regulierung des Schadens vorerst abgelehnt und der Anspruchsteller wurde
aufgefordert, den Nachweis über die Reparatur des Vorschadens zu erbringen. Der Anspruchsteller
wusste jedoch selbst nichts von einem Vorschaden.

Die Schadenssumme belief sich auf rund 11.300 Euro netto. Um weitere Komplikationen zu
vermeiden, schlug ich dem Kunden vor, ein Vorschadengutachten zu erstellen. Mithilfe einer
forensischen Vorschadenanalyse konnte ich dem Kunden dabei helfen, den von der Versicherung
geforderten Nachweis zu erbringen.

Letztendlich wurde der gesamte Schaden auf den Cent genau von der Versicherung überwiesen.
Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, stehe ich Ihnen gerne als Sachverständiger zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sachverständiger Baris Altin