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Kfz-Sachverständiger Baris Altin Unfallgutachten

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13409 Berlin
Tel.: 0179 / 396 55 77
Fax.: 030 / 41719441
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Vorschaden / Versicherung lehnt Zahlung ab

Vorschaden / Versicherung lehnt Zahlung ab
Ich möchte von einem weiteren Fall berichten, bei dem die Versicherung die Zahlung des Schadens
ablehnt.

Mein Kunde hatte einen unverschuldeten Unfallschaden an seinem Fahrzeug erlitten, welches ich
begutachtet habe. Dabei stellte ich fest, dass Vorschäden und Altschäden vorhanden sind.
Insbesondere lag der Unfallschaden im aktuellen Schadensbereich, der bereits beim Vorbesitzer des
Fahrzeugs repariert worden war.

Das von mir erstellte Gutachten haben wir bei der gegnerischen Versicherung eingereicht, doch wie
erwartet wurde die Regulierung abgelehnt, da keine Rechnung vom Vorschaden vorliegt. Mein Kunde
konnte keine Rechnung vom Vorbesitzer erhalten, der das Fahrzeug ohne eine solche reparieren ließ.

Um den Umfang und die Qualität der Reparatur des Vorschadens zu ermitteln, muss ich nun das
Fahrzeug forensisch analysieren. Da der Geschädigte in der Beweispflicht ist, muss er die Kosten für
die Analyse selbst tragen.

Allerdings handelt es sich im konkreten Fall um eine Schadenshöhe von etwa 10.000 EUR und die
gegnerische Versicherung weigert sich zudem, die Kosten für das Haftpflichtgutachten zu
übernehmen. Der Geschädigte wird also doppelt bestraft.

Trotzdem sind viele meiner Kunden bereit, die Kosten für die Analyse zu übernehmen, da sie sich
davon erhoffen, im Anschluss ihren Schaden und sogar die Kosten für das Haftpflichtgutachten
erstattet zu bekommen.

Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Meine
Erfolgsquote bei der Regulierung von Schäden liegt bislang bei 100%

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sachverständiger Baris Altin